GPS-Jammer blockieren das Signal von Telematik-Blackboxen und lassen Fahrer für den Versicherer unsichtbar werden – das gilt als Versicherungsbetrug und ist nach dem Wireless Telegraphy Act 2006 illegal. Ich zeige, wie die Technik funktioniert, wie Ermittler sie erkennen und welche Strafen drohen.

Was ist ein GPS-Jammer und wie blockiert er eine Blackbox?

Ein GPS-Jammer ist im Grunde nichts anderes als ein kleiner HF-Sender, der auf genau derselben Frequenz wie die GPS-Satelliten einfach Rauschen ausstrahlt. Das Problem dabei: Die Satellitensignale kommen mit ungefähr -130 dBm so schwach an, dass der Jammer sie mit einem stärkeren Kurzstreckensignal locker überlagern kann – der Empfänger ist dann nicht mehr in der Lage, eine Position zu berechnen. Und genau das ist der Mechanismus hinter vielen Fällen von Versicherungsbetrug mit GPS-Jammern: Die Blackbox der Kfz-Versicherung bekommt keine gültigen Positionsdaten mehr, und der Fahrer taucht im Telematik-Portal des Versicherers schlicht nicht mehr auf.

Geotab beschreibt den typischen Aufbau ziemlich nüchtern: Man steckt den Jammer einfach in die 12-Volt-Zusatzsteckdose, legt ihn in die Nähe des GPS-Trackers – und schon reicht die Störung über einen Radius von 16 bis 33 Fuß, das sind etwa fünf bis zehn Meter. Transpoco ergänzt, dass viele Modelle auch am OBD-II-Port hängen und auf den GPS-Bändern L1 und L2 weißes Rauschen erzeugen; bei fortgeschrittenen Varianten kommt dann noch die Blockade von GSM und LTE dazu.

Verizon Connect weist darauf hin, dass High-End-Jammer längst nicht mehr nur stumpf auf einer einzigen Frequenz vor sich hin senden – sie springen zwischen Frequenzen hin und her oder legen gleich mehrere GNSS-Konstellationen wie GPS, GLONASS und Galileo gleichzeitig lahm. Wer die Blackbox also dauerhaft unsichtbar machen möchte, kann damit auch modernere Empfänger ausschalten, die auf ein einzelnes gestörtes Signal noch mit Ausweichverhalten reagieren würden. Klar abzugrenzen davon ist das sogenannte Spoofing: Dabei wird nicht einfach ein Signal übertönt, sondern ein Sender imitiert echte Satellitensignale und schleust gefälschte Positionsdaten ein. Statt „kein Signal“ meldet die Blackbox dann eine Position, die plausibel aussieht – aber schlicht falsch ist. Genau dieser Unterschied ist für Flottenbetreiber entscheidend, denn die Bedrohungslage verschiebt sich spürbar: Laut GPSPATRON sind Spoofing-Angriffe im Jahr 2024 um 500 Prozent gestiegen, während die Zahl der GNSS-Störfälle zwischen 2021 und 2024 um 220 Prozent zunahm.

Warum gilt die Nutzung eines Signal-Jammers als Versicherungsbetrug?

Wer eine Blackbox mit einem Signal-Jammer lahmlegt, um das GPS-Signal zu blockieren, macht sich laut dem britischen Telematik-Versicherer Ticker des Versicherungsbetrugs schuldig – und verstößt nebenbei gegen den Wireless Telegraphy Act 2006. Der Kern des Betrugs liegt in der Täuschungsabsicht: Der Versicherer soll Fahrverhalten, Fahrleistung und Standort nicht mehr nachvollziehen können, obwohl genau diese Daten über die Prämie und die Schadenregulierung entscheiden.

Wenn der Betrug auffliegt, wird es für den Versicherungsnehmer richtig unangenehm: Die Police wird wegen vorsätzlicher Täuschung gekündigt, der Fall landet in sämtlichen Branchendatenbanken und wird anderen Versicherern gemeldet. Kommt es dann zum Schadensfall, gibt es keinen Cent – der Fahrer oder die ganze Flotte bleibt auf dem kompletten Schaden sitzen. Und genau darin steckt der eigentliche wirtschaftliche Hebel: Ein Jammer kostet laut GPSPATRON weniger als 30 Euro, kann im Streitfall aber die gesamte Deckung kosten. Dieses krasse Missverhältnis zwischen ein paar Euro Anschaffungspreis und dem möglichen Verlust des Versicherungsschutzes führe ich in der Beratung immer wieder als stärkstes Argument gegen den Einsatz an. Dazu kommt: Eine Kündigung wegen vorsätzlicher Täuschung beendet nicht nur den laufenden Vertrag, sondern macht auch die Neuaufnahme bei anderen Anbietern deutlich schwieriger – der Eintrag in den gemeinsamen Datenbanken wirkt also weit über den Einzelfall hinaus.

Der finanzielle Druck auf die Versicherer ist enorm. Die Coalition Against Insurance Fraud schätzt die jährlichen Betrugsverluste in den USA auf 308,6 Milliarden US-Dollar – eine Summe, die ungefähr dem Bruttoinlandsprodukt kleinerer Industriestaaten entspricht. Deloitte wiederum geht davon aus, dass rund zehn Prozent der Schadensfälle in der Sach- und Haftpflichtversicherung betrügerisch sind, was einem jährlichen Volumen von etwa 122 Milliarden US-Dollar entspricht. Für die Branche heißt das: Jeder zehnte Schadenfall ist potenziell manipuliert, und am Ende zahlen alle ehrlichen Versicherten die Zeche über ihre Prämien. Kein Wunder also, dass Versicherer Telematikdaten heute viel genauer prüfen als noch vor ein paar Jahren. Wo früher eine einfache Plausibilitätsprüfung ausreichte, setzen die Systeme heute auf Mustererkennung, um Signalanomalien wie GPS-Jamming frühzeitig zu erkennen. Denn wer einen Jammer einsetzt, hinterlässt nicht nur eine Lücke im Datenstrom, sondern ein ziemlich auffälliges Muster – und das melden ausgereifte Telematikplattformen in Echtzeit.

QuelleAussageJährliches Volumen
Coalition Against Insurance FraudBetrugsverluste in den USA308,6 Mrd. US-Dollar
Deloitte (24.04.2025)Anteil betrügerischer Schadensfälle in der Sach- und Haftpflichtversicherungrund 10 % bzw. ca. 122 Mrd. US-Dollar

Rechtliche Folgen: FCC-Bußgelder, Strafverfahren und Vertragskündigung

Wer eine Blackbox mit einem GPS-Jammer austrickst, macht sich in den USA, Kanada und Großbritannien strafbar – und das selbst dann, wenn das Gerät gar keinen konkreten Schaden verursacht. In den Vereinigten Staaten untersagt der Communications Act von 1934 ganz klar, solche Störsender zu bewerben, zu verkaufen oder zu benutzen. Zuständig für die Durchsetzung ist die Federal Communications Commission, kurz FCC, die bei Verstößen ordentlich Bußgelder verhängt. Kanada ist da noch strenger: Laut Radiocommunication Act ist schon der Import, die Herstellung, der Vertrieb, der Verkauf, der Besitz und natürlich die Nutzung von GPS-Störsendern verboten – es reicht also bereits, so ein Teil zu Hause liegen zu haben. In Großbritannien greift dagegen der Wireless Telegraphy Act 2006, der das Stören von Funkdiensten unter Strafe stellt. Für Fuhrparkbetreiber und Fahrer heißt das unterm Strich: Eine Grauzone, in der sich der Einsatz eines GPS-Jammers irgendwie rechtfertigen ließe, gibt es nicht.

Wer mit einem GPS-Jammer erwischt wird, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen – und das ist durchaus wörtlich gemeint. In den USA drohen laut Geotab Bußgelder von bis zu 100.000 US-Dollar oder mehr, dazu kommen Haftstrafen und der Verlust der beschlagnahmten Geräte. Dass die Behörden solche Fälle wirklich verfolgen, zeigt ein konkretes Beispiel: Die FCC schlug eine Einziehung von 31.875 US-Dollar gegen Gary P. Bojczak vor, weil er einen GPS-Jammer betrieben hatte – ein klarer Verstoß gegen die Sections 301 und 302(b). Solche Zahlen machen deutlich, dass die Nutzung eines Störsenders längst kein Kavaliersdelikt mehr ist, sondern als schwerwiegender Eingriff in den Funkverkehr behandelt wird.

Sanktion Details
Bußgeld (USA) bis zu 100.000 US-Dollar oder mehr (Geotab)
Weitere Folgen Haftstrafe, Verlust der Ausrüstung
Konkreter Fall FCC-Einziehung von 31.875 US-Dollar gegen Gary P. Bojczak (Verstoß gegen Sections 301, 302(b))

Aber auch abseits der Straße, nämlich im Seetransport und im Cyber-Kontext, wird zunehmend diskutiert, wer eigentlich für die Folgen von Signalstörungen haftet. Ein Diskussionspapier der Association of Average Adjusters macht hier eine wichtige Einschränkung deutlich: Die Cyber-Ausschlussklausel LMA5403 greift nicht automatisch. Sie setzt voraus, dass nachgewiesen wird, dass ein elektronisches System zum Einsatz kam – und dass dies in böswilliger Absicht geschah. Beide Bedingungen müssen also zusammenkommen, was sich in der Praxis oft als schwierig erweist. Genau daraus können Deckungslücken entstehen, die im Zweifel eher zugunsten der Versicherungsnehmer ausfallen. Wer eine Ausschlussklausel durchsetzen will, muss sie schließlich auch beweisen. Cyber-Buy-back-Klauseln können den Schutz dagegen gezielt wiederherstellen, indem sie die ausgeschlossenen Risiken gegen eine Zusatzprämie zurückholen. Für Reedereien, Spediteure und ihre Versicherer lohnt sich deshalb ein genauer Blick in die Police, und zwar bevor ein Schadensfall mit gestörtem GNSS-Signal überhaupt eintritt.

Wie erkennen Versicherer und Telematiksysteme Störungen?

Telematikplattformen verlassen sich längst nicht mehr nur auf den reinen GPS-Empfang, sondern beobachten ein ganzes Bündel von Signalen gleichzeitig – und genau das macht Jammer so auffällig. Typische Warnzeichen sind ein abrupt abreißender Positionsstrom, obwohl das Fahrzeug weiterhin Bewegungs- oder Beschleunigungsdaten liefert, auffällige Positionssprünge, die physikalisch unmöglich wären, oder der gleichzeitige Ausfall mehrerer Sensoren, während andere Systeme einwandfrei funktionieren. Geotab gibt an, GPS-Jamming in diesen Datenmustern zu erkennen und Flottenmanager in Echtzeit zu alarmieren, sodass die Störung nicht erst bei der nächsten Routinekontrolle oder im Schadensfall ans Licht kommt. Für Betroffene ist das der entscheidende Punkt: Wer glaubt, mit einem Jammer unsichtbar zu werden, irrt – die Störung bleibt selten unbemerkt, sie wird nur später sichtbar. Denn anders als ein simples Funkloch hinterlässt ein Jammer ein technisch eindeutiges Muster, das sich im Nachhinein sauber dokumentieren lässt und im Streitfall als Beweis dient.

Ergänzend setzen Versicherer und Fuhrparkverantwortliche zunehmend auf tragbare Detektoren, die Störsignale direkt vor Ort sichtbar machen. Ein Beispiel ist der GP-Probe Nano L1 von GPSPATRON: ein GNSS-Störungsdetektor, der mit 113 × 31 × 15 Millimetern etwa die Größe eines USB-Sticks hat und damit bequem am Schlüsselbund oder im Fahrzeug mitgeführt werden kann. Das Gerät meldet Störungen auf drei Wegen – über einen Vibrationsmotor, einen eingebauten Lautsprecher und eine 36-stufige LED-Pegelanzeige, die die Intensität des Störsignals abbildet. Betrieben wird es in zwei Modi: Im Detector Mode hält der Akku bis zu 30 Tage durch, im sparsameren Logger Mode sogar bis zu drei Monate. Die Verbindung zum Smartphone läuft über USB Type-C; dort zeigt die GPSPATRON-Connect-App auf Android-Geräten an, wann und wo ein Jammer aktiv war. Solche tragbaren Prüfgeräte ergänzen die stationäre Telematik, weil sie auch außerhalb des Fahrzeugs eingesetzt werden können – etwa bei der Begutachtung eines Schadensfalls oder an verdächtigen Parkplätzen.

Merkmal GP-Probe Nano L1 (GPSPATRON)
Abmessungen 113 × 31 × 15 mm (Größe eines USB-Sticks)
Alarmarten Vibrationsmotor, Lautsprecher, 36-LED-Pegelanzeige
Laufzeit Detector Mode bis 30 Tage, Logger Mode bis 3 Monate
Verbindung USB Type-C zu Android, GPSPATRON-Connect-App

Die Reichweite solcher Detektoren ist beachtlich: Zigarettenanzünder-Jammer lassen sich laut GPSPATRON noch in bis zu etwa 500 Metern Entfernung erfassen. Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten technischen Eckdaten gegenüber.

ParameterTypischer JammerGP-Probe Nano L1
Störradius16–33 Fuß (ca. 5–10 m)Erkennung bis ca. 500 m
Sendeleistung10–20 Milliwattpassiver Empfänger
Stromversorgung12-V-Zusatzsteckdose oder OBD-IIUSB Type-C, Android-App
Laufzeitdauerhaft während der Fahrt30 Tage Detector, 3 Monate Logger
AlarmierungkeineVibration, Ton, 36-LED-Skala

Die Tabelle macht das grundsätzliche Ungleichgewicht deutlich: Ein Jammer wirkt auf wenigen Metern, ein Detektor erfasst ihn auf Hunderten von Metern. Für Flotten bedeutet das, dass eine einzelne Prüfung mit einem tragbaren Detektor ausreicht, um Manipulationen an mehreren Fahrzeugen aufzudecken – vorausgesetzt, das Personal weiß, wonach es sucht.

GPS-Jamming bei gestellten Unfällen und Frachtbetrug: reale Fälle

Die dokumentierten Fälle zeigen, wie breit das Spektrum ist. In der Schweiz überfielen im Mai 2017 sechs bewaffnete Männer einen Geldtransporter von Loomis auf der Autobahn zwischen Genf und Lausanne und entkamen mit rund 40 Millionen Schweizer Franken. Die GPS-Verfolgung brach um 2:50 Uhr ab; später wurde bei beschlagnahmter Ausrüstung ein GPS-Jammer gefunden.

In Mexiko verschwanden 2024 bis 2025 rund 24.000 Flaschen Tequila, nachdem GPS-Spoofing die Tracking-Daten von Lastwagen nahe Laredo in Texas umgeleitet hatte. Ein Gesetz von Januar 2020 sieht für die Nutzung von Jammern zwölf bis 15 Jahre Haft vor. In Südafrika wurden allein im Januar 2020 35 Angriffe auf Geldtransporter registriert; im Juli 2022 fand man in Botswana fünf Räuber mit AK47, drei Pistolen und einem Kommunikationsjammer.

Auch die organisierte Fahrzeugkriminalität nutzt die Technik. In Großbritannien stahl ein Netzwerk Premiumfahrzeuge, verstaute sie in Containern mit GPS-Jammern und exportierte sie über Frankreich nach Uganda. In Toronto soll ein Polizist geholfen haben, einen GPS-Tracker an einem Fahrzeug anzubringen, um eine Frau zu verfolgen – im Zusammenhang mit versuchtem Versicherungsbetrug. Am Belt Parkway in New York führte virales Dashcam-Material zu einer breiteren Untersuchung gestellter Unfälle und betrügerischer Schadensforderungen; ein Mann wurde von US-Bezirksrichter Henry E. Autrey zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Flottenauswirkungen: TCO, Haftung und Deckungslücken

Jamming erzeugt Haftungsblindstellen. Fehlen nach einem Unfall Telematikdaten, kann der Fahrer nicht entlasten, dass ihn keine Schuld trifft – die Beweislast kehrt sich faktisch um. Hinzu kommen operative Kosten: Kraftstoffverschwendung, verpasste vorbeugende Wartung, ungenaue Lohnabrechnung, Compliance-Risiken und ein insgesamt aufgeblähter TCO.

GPSPATRON beziffert die Folgen für die Wiederbeschaffung: 80 bis 85 Prozent der organisierten Fahrzeugdiebstähle beinhalten heute GPS-Jammer. Mit Tracker liegt die Wiederfindungsquote bei 90 bis 95 Prozent, ohne Tracker bei nur etwa 23 bis 25 Prozent. Jammer kosten im Handel weniger als 30 Euro, teils nur fünf US-Dollar – ein Bruchteil des Schadens, den sie ermöglichen.

Die geografische Verteilung ist aufschlussreich. In Mexiko gehen etwa 85 Prozent der Frachtkriminalität mit LKW auf GPS-Jammer zurück. In der italienischen Region Apulien waren 100 Prozent der dokumentierten LKW-Umleitungen mit GPS-Jamming verbunden. Das britische Sentinel-Projekt erfasste auf britischen Straßen täglich 50 bis 450 GPS-Störfälle.

Fahrer nutzen Jammer aus sehr unterschiedlichen Motiven: um Nebenjobs zu verbergen, Arbeitszeiten zu falsifizieren, Geschwindigkeitswarnungen zu umgehen oder Asset-Diebstahl zu ermöglichen. Für Fuhrparkverantwortliche heißt das, nicht nur auf Diebstahl zu schauen, sondern auch auf Arbeitszeit- und Compliance-Fragen.

Erkennung und Gegenmaßnahmen für Fuhrparkbetreiber

Der wirksamste Schutz beginnt bei der Datenanalyse. Telematikplattformen markieren verdächtige Muster, wenn Signale verändert werden, und Geotab meldet GPS-Jamming in Echtzeit an Manager. Wer diese Alarme ernst nimmt, erkennt Manipulationsversuche meist innerhalb weniger Tage statt erst bei der Schadensmeldung.

Ergänzend empfehle ich drei operative Schritte. Erstens: tragbare Detektoren wie den GP-Probe Nano L1 bei Verdachtsfällen systematisch einsetzen, da Zigarettenanzünder-Jammer bis etwa 500 Meter erfassbar sind. Zweitens: Fahrzeuge mit OBD-II-Überwachung ausstatten, weil viele Jammer dort eingesteckt werden. Drittens: Fahrer und Disponenten schulen, damit sie Signalausfälle, unerwartete Positionssprünge und unbekannte Stecker im Fahrzeug melden.

Auf Vertragsebene lohnt der Blick in die Police. Wer vorsätzlich stört, riskiert Kündigung, Datenbankeintrag und Leistungsverweigerung. Gleichzeitig können Cyber-Ausschlussklauseln wie LMA5403 im Marinebereich Lücken reißen, die im Streitfall zugunsten der Versicherungsnehmer wirken; Cyber-Buy-back-Klauseln können den Schutz wiederherstellen. Klare interne Richtlinien zu Jammern sind deshalb kein Nice-to-have, sondern Teil des Risikomanagements.

Häufige Fragen zu GPS-Jammern und Versicherungsbetrug

Die folgenden Fragen tauchen in der Praxis am häufigsten auf und lassen sich mit den oben genannten Quellen klar beantworten.

Fazit: Jammer sind kein Kavaliersdelikt

Die Kombination aus billiger Hardware, hohen Schäden und klarer Rechtslage macht GPS-Jamming zu einem der unterschätztesten Betrugsrisiken im Flottenbetrieb. Ein Jammer kostet weniger als 30 Euro oder fünf US-Dollar, doch die Folgen reichen von Vertragskündigung über FCC-Bußgelder bis zu Haftstrafen.

Gleichzeitig zeigen die Daten, dass Erkennung heute zuverlässig möglich ist: Telematikplattformen melden Störungen in Echtzeit, tragbare Detektoren erfassen Jammer auf bis zu 500 Metern. Wer als Flottenbetreiber auf diese Signale hört und seine Fahrer schult, schützt nicht nur die Prämie, sondern auch die Beweisfähigkeit im Schadensfall.

Für Versicherer bleibt das Thema ein Wettlauf mit der Technik. Spoofing-Angriffe nehmen schneller zu als klassisches Jamming, und die Unterscheidung zwischen beiden ist forensisch anspruchsvoll. Klar ist: Wer einen Jammer nutzt, um eine Blackbox zu täuschen, begeht Versicherungsbetrug – und die Beweislage wird für ihn zunehmend schlechter.

Wie funktioniert ein GPS-Jammer technisch?

Ein GPS-Jammer ist ein kleiner HF-Sender, der auf derselben Frequenz wie GPS-Satelliten Rauschen ausstrahlt. Da die Satellitensignale mit etwa -130 dBm sehr schwach ankommen, überlagert der Jammer sie mit einem stärkeren Kurzstreckensignal, sodass der Empfänger keine Position mehr berechnen kann. Geotab nennt einen typischen Störradius von 16 bis 33 Fuß, also rund fünf bis zehn Meter rund um den Tracker.

Welche Strafen drohen Flotten oder Fahrern beim GPS-Jamming?

GPS-Jammer sind in den USA, Kanada und Großbritannien illegal. Geotab nennt für die USA Bußgelder von bis zu 100.000 US-Dollar oder mehr, dazu Haftstrafen und den Verlust der Ausrüstung. Die FCC schlug eine Einziehung von 31.875 US-Dollar gegen Gary P. Bojczak vor, weil er einen GPS-Jammer betrieben hatte. Hinzu kommen Vertragskündigung und Eintrag in Branchendatenbanken.

Wie können Fuhrparks GPS-Jamming erkennen?

Telematikplattformen markieren verdächtige Datenmuster, wenn Signale verändert werden. Geotab gibt an, GPS-Jamming zu erkennen und Manager in Echtzeit zu alarmieren. Tragbare Detektoren wie der GP-Probe Nano L1 erfassen die HF-Signatur eines Jammers noch in bis zu etwa 500 Metern Entfernung, was die Prüfung mehrerer Fahrzeuge mit einem einzigen Gerät ermöglicht.

Ist die Nutzung eines GPS-Jammers zur Täuschung der Blackbox Versicherungsbetrug?

Ja. Nach Angaben des britischen Telematik-Versicherers Ticker gilt die Nutzung eines Signal-Jammers zum Blockieren des Blackbox-GPS-Signals als Versicherungsbetrug und ist zudem nach dem Wireless Telegraphy Act 2006 illegal. Wird die Manipulation erkannt, drohen Vertragskündigung, Eintrag in Branchendatenbanken und die Weitergabe an andere Versicherer. Im Schadensfall wird die Leistung nicht ausgezahlt.

Häufige Fragen zu GPS-Jammern und Versicherungsbetrug

Ist die Nutzung eines GPS-Jammers zur Täuschung der Blackbox Versicherungsbetrug?

Ja. Nach Angaben des britischen Telematik-Versicherers Ticker gilt die Nutzung eines Signal-Jammers zum Blockieren des Blackbox-GPS-Signals als Versicherungsbetrug und ist zudem nach dem Wireless Telegraphy Act 2006 illegal. Wird die Manipulation erkannt, drohen Vertragskündigung, Eintrag in Branchendatenbanken und die Weitergabe an andere Versicherer; im Schadensfall wird die Leistung nicht ausgezahlt.

Wie funktioniert ein GPS-Jammer technisch?

Ein GPS-Jammer ist ein kleiner HF-Sender, der auf derselben Frequenz wie GPS-Satelliten Rauschen ausstrahlt. Da die Satellitensignale mit etwa -130 dBm sehr schwach ankommen, überlagert der Jammer sie mit einem stärkeren Kurzstreckensignal, sodass der Empfänger keine Position mehr berechnen kann. Geotab nennt einen typischen Störradius von 16 bis 33 Fuß, also rund fünf bis zehn Meter rund um den Tracker.

Welche Strafen drohen Flotten oder Fahrern beim GPS-Jamming?

GPS-Jammer sind in den USA, Kanada und Großbritannien illegal. Geotab nennt für die USA Bußgelder von bis zu 100.000 US-Dollar oder mehr, dazu Haftstrafen und den Verlust der Ausrüstung. Die FCC schlug eine Einziehung von 31.875 US-Dollar gegen Gary P. Bojczak vor, weil er einen GPS-Jammer betrieben hatte. Hinzu kommen Vertragskündigung und Eintrag in Branchendatenbanken.

Wie können Fuhrparks GPS-Jamming erkennen?

Telematikplattformen markieren verdächtige Datenmuster, wenn Signale verändert werden. Geotab gibt an, GPS-Jamming zu erkennen und Manager in Echtzeit zu alarmieren. Tragbare Detektoren wie der GP-Probe Nano L1 erfassen die HF-Signatur eines Jammers noch in bis zu etwa 500 Metern Entfernung, was die Prüfung mehrerer Fahrzeuge mit einem einzigen Gerät ermöglicht.