UK Jammer Law: Wireless Telegraphy Act 2006, Besitzverbot und Drohnen-Störsender

Das britische Recht verbietet den Einsatz von Störsendern nach Section 68 des Wireless Telegraphy Act 2006 – der bloße Besitz ist derzeit aber nicht strafbar. Eine Regierungskonsultation prüft nun ein Besitzverbot, während Drohnen-Störsender für Privatpersonen bereits klar illegal sind.
Was regelt das britische Störsender-Recht tatsächlich?
Beim britischen Störsender-Recht geht es im Kern um den Wireless Telegraphy Act 2006 (WTA) – und um die Frage, wer eigentlich Funkgeräte betreiben darf, die absichtlich Funkkommunikation stören. Entscheidend ist dabei weniger die Trennung zwischen „Besitz“ und „Nutzung“, sondern die zwischen „genehmigt“ und „nicht genehmigt“: Wer einen Störsender einsetzt, um Funkverkehr zu beeinträchtigen, handelt ohne Genehmigung und damit illegal. Ofcom stellt klar, dass es keine Lizenz für Störsender gibt – weder für Privatpersonen noch für Unternehmen.
Das britische Recht trennt ziemlich sauber zwischen passiver Abschirmung und aktivem Störsender. Ein Faraday-Käfig zum Beispiel, der Signale bloß abschirmt, ist normalerweise erlaubt. Ein elektronisches Gerät dagegen, das selbst elektromagnetische Strahlung aussendet, um Empfänger zu übersteuern, fällt nicht darunter. Genau an dieser Grenze tun sich viele schwer – verständlich, denn sie ist alles andere als intuitiv. Sie erklärt aber, warum die Behörden bei Verstößen auf die Nutzung schauen und nicht auf den bloßen Besitz.
Störsender arbeiten in der Regel auf 2,4 GHz und 5,8 GHz, also dort, wo Steuerungs- und Videosignale übertragen werden – teilweise kommt noch das 1,5-GHz-Band für GNSS-Signale hinzu. Das Prinzip ist dabei immer dasselbe: Das Gerät strahlt elektromagnetische Energie ab, und zwar auf einer Frequenz, mit einer Intensität und in einer räumlichen Nähe zum Empfänger, die ausreichen, um das eigentlich gewünschte Signal zu übertönen. Die Folge sind blockierte, gestörte oder zumindest deutlich verschlechterte Kommunikationsverbindungen. Und genau das bleibt selten auf ein einzelnes Gerät beschränkt – wer stört, trifft meist alles in der Umgebung mit.
Wie reguliert der Wireless Telegraphy Act 2006 Störsender?
Paragraph 68 des Wireless Telegraphy Act 2006 stellt klar: Wer ein Gerät betreibt, um damit den Funkverkehr zu stören, macht sich strafbar. Ofcom zufolge ist es ohne Genehmigung schlicht verboten, Apparaturen einzusetzen, die Funkkommunikation absichtlich beeinträchtigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Störung geplant war oder nicht – entscheidend ist allein, dass das Gerät bewusst genutzt wird, um ein Funksignal zu blockieren, zu stören oder in seiner Qualität zu verschlechtern.
Dazu kommt Section 116, die vorsätzliche Störungen abdeckt – und das Gesetz erlaubt dem Gericht in solchen Fällen, Ausrüstung einzuziehen. Mobile Repeater hat man unter dem WTA 2006 übrigens ebenfalls als Funkgeräte behandelt. Wer nicht konforme Geräte anbietet oder importiert, muss außerdem mit strafrechtlichen Konsequenzen nach den EMC Regulations rechnen, die Ofcom durchsetzt. Der reine Besitz eines Funkfrequenz-Störsenders ist nach derzeitiger Rechtslage hingegen nicht ausdrücklich verboten. Genau diese Lücke nimmt die aktuelle Regierungsprüfung ins Visier.
Welche Strafen drohen bei Störsender-Verstößen?
Die Strafe hängt davon ab, ob das Gericht den Fall summarisch oder per Anklage verhandelt. Wer einen Störsender einsetzt, begeht nach Section 68 eine Straftat, die im summarischen Verfahren mit einer unbegrenzten Geldstrafe belegt werden kann. Kommt es dagegen zur Anklage, drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis – und ebenfalls eine Geldstrafe ohne Obergrenze.
Ein eigenständiger Straftatbestand ist übrigens die Gefährdung eines Luftfahrzeugs im Flug – geregelt in der Air Navigation Order –, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Und dann wäre da noch der Crime and Policing Bill: Der soll den Besitz und die Weitergabe elektronischer Geräte unter Strafe stellen, die für den Autodiebstahl genutzt werden, ebenfalls mit bis zu fünf Jahren Haft. Die folgende Übersicht zeigt, welche Sanktionen im Einzelnen drohen.
| Verstoß | Rechtsgrundlage | Mögliche Strafe |
|---|---|---|
| Einsatz eines Störsenders | Section 68 WTA 2006 (summarisch) | Unbegrenzte Geldstrafe |
| Einsatz eines Störsenders | Section 68 WTA 2006 (Anklage) | Bis zu 2 Jahre Haft und unbegrenzte Geldstrafe |
| Vorsätzliche Störung | Section 116 WTA 2006 | Einziehung von Ausrüstung möglich |
| Gefährdung eines Luftfahrzeugs | Air Navigation Order | Bis zu 5 Jahre Haft |
| Besitz/Weitergabe von Diebstahlgeräten | Crime and Policing Bill (geplant) | Bis zu 5 Jahre Haft |
Dazu kommt für Anbieter und Importeure nicht konformer Geräte die strafrechtliche Verantwortung nach den EMC Regulations, die Ofcom durchsetzt. Praktisch heißt das: Wer einen Störsender verkauft, einführt oder vertreibt, kann sich schon dadurch strafbar machen – ganz unabhängig davon, ob das Gerät jemals in Betrieb geht. Genau dieser Punkt wird bei der rechtlichen Bewertung von Beschaffungswegen häufig übersehen.
Warum prüft die Regierung ein Besitzverbot?
Das Department for Science, Innovation and Technology, kurz DSIT, hat am 10. April 2026 eine Konsultation – genauer gesagt ein Call for Evidence – zu Funkfrequenz-Störsendern und dem britischen Rechtsrahmen auf den Weg gebracht. Wer sich daran beteiligen wollte, hatte bis Freitag, den 8. Mai 2026, um 23:59 Uhr Zeit, eine Stellungnahme einzureichen. Die Regierung wollte dabei unter anderem wissen, welche Schäden durch den illegalen Einsatz und Besitz solcher Geräte entstehen, wie wirksam die derzeitigen Gesetze sind und ob es Änderungsbedarf gibt – wobei sie den Besitz ausdrücklich mit einschließt.
Die Konsultation hat sich außerdem mit legitimen Nutzungsformen und bestehenden Ausnahmen befasst, mit der Durchsetzung durch Ofcom und die Polizei und mit der Frage, ob und wie man den Besitz überhaupt regulieren sollte – und welche Strafen dabei verhältnismäßig wären. Wichtig für die Einordnung: Das Ganze war eine reine Informationssammlung, keine Konsultation zu konkreten Gesetzesvorschlägen. Ein Besitzverbot ist also eine denkbare Option, aber längst keine beschlossene Sache.
Sind Drohnen-Störsender im Vereinigten Königreich legal?
Nein. Drohnen-Störsender sind für Privatpersonen nach dem Wireless Telegraphy Act 2006 illegal – sowohl der Einsatz als auch das Vorhalten in betriebsbereitem Zustand und die Bewerbung solcher Geräte. Nur ein eng begrenzter Kreis öffentlicher Stellen darf Counter-Drohnen-Funkfrequenz-Effektoren rechtmäßig einsetzen, und zwar ausschließlich auf Grundlage spezifischer Genehmigungen von Ofcom und dem Home Office.
Zu diesem Kreis gehören Polizei-Counter-Drohnen-Teams, das Ministry of Defence, Gefängnisbehörden im Umfeld von Kategorie-A-Einrichtungen sowie beauftragte Sicherheitsdienste an kritischer nationaler Infrastruktur wie Flughäfen und Kraftwerken. Für private Anwender bleibt die Rechtslage eindeutig: Es gibt keine legale Möglichkeit, einen Drohnen-Störsender zu betreiben, und auch der Besitz eines betriebsbereiten Geräts ist strafbar.
Wie wird Störfunk erkannt und verfolgt?
Ofcom reguliert die Funkfrequenzen und bestätigt, dass unter keinen Umständen Lizenzen für Störsender erteilt werden. Die Behörde verfügt über Durchsetzungsbefugnisse, zu denen die Beschlagnahme von Ausrüstung und die Weiterleitung von Fällen an die Staatsanwaltschaft gehören. Die EMC Regulations und die Radio Equipment Regulations verlangen, dass jedes im Vereinigten Königreich verkaufte Funkgerät Compliance-Standards erfüllt.
Störsender erfüllen die Definition eines legitimen Funkgeräts in der Regel überhaupt nicht – sie fallen damit vollständig aus dem Compliance-Regime heraus. Ein nicht konformes Gerät auf dem britischen Markt bereitzustellen, sei es durch Verkauf, Import oder Vertrieb, ist bereits eine Straftat, die Ofcom verfolgen kann. In der Praxis stützt sich die Durchsetzung auf technische Erkennung und die Beschlagnahme von Geräten. Der Nachweis einer aktiven Störung bleibt schwierig, weil Störsender tragbar sind und nur kurzzeitig eingesetzt werden.
Welche legitimen Nutzungen von Störsendern gibt es?
Es gibt anerkannte legitime Einsatzfelder, die streng von der privaten Nutzung getrennt sind. Dazu zählen gesicherte Umgebungen wie Gefängnisse, um die Nutzung von eingeschmuggelten Mobiltelefonen durch Insassen zu verhindern, sowie militärische Übungen im Kampfeinsatz. Hinzu kommen Polizei-Counter-Drohnen-Teams, das Ministry of Defence, Gefängnisbehörden im Umfeld von Kategorie-A-Einrichtungen und beauftragte Sicherheitsdienste an kritischer nationaler Infrastruktur wie Flughäfen und Kraftwerken.
Diese Nutzungen sind an spezifische Genehmigungen von Ofcom und dem Home Office gebunden. Für private Anwender, Unternehmen oder Bastler bedeutet das: Es gibt keine Grauzone, in der ein Störsender legal betrieben werden könnte. Wer ein solches Gerät besitzt oder einsetzt, sollte die rechtlichen Risiken kennen – und die aktuelle Konsultation aufmerksam verfolgen, da sich der Rahmen ändern könnte.
Welche Schäden verursacht illegale Störfunknutzung?
Funkfrequenz-Störsender werden zunehmend für kriminelle Aktivitäten gemeldet, darunter Einbrüche, Fahrzeugdiebstahl und andere Formen organisierter Kriminalität. Kriminelle tarnen die Geräte als Alltagsgegenstände wie Digitaluhren, um Sicherheitssysteme wie Video-Türklingeln auszuschalten oder Fahrzeugsicherungen zu umgehen. Auch beim Ladendiebstahl werden sie eingesetzt, um drahtlose Sicherungsetiketten zu blockieren und Alarme zu verhindern.
Die Folgen reichen weit über einzelne Straftaten hinaus. Störungen können Positionierungs-, Navigations- und Zeitdienste (PNT) beeinträchtigen, die Luftfahrt, Seeverkehr, Rettungsdienste und Finanzsysteme stützen. Nach Regierungsangaben könnten bereits eine Woche Störungen der britischen PNT-Infrastruktur die Wirtschaft bis zu 7,62 Milliarden Pfund kosten. Die britische Regierung geht davon aus, dass rund 40 Prozent aller Autodiebstähle mit dieser Technologie begangen werden.
Die West Yorkshire Police nahm 2021 mehrere Verdächtige fest und erklärte, die Geräte seien für rund 20.000 Pfund beschafft worden. Die Geräte sollen von der bulgarischen Firma SOS Autokeys zusammengebaut und in Gehäuse alter Game Boy Colors eingebaut worden sein, bevor sie für Tausende Pfund an Autoknacker-Banden in ganz Europa verkauft wurden. Das US Department of Homeland Security äußerte im vergangenen Jahr Besorgnis über einen Anstieg in China hergestellter Signalstörer und berichtete von einem Anstieg der Gerätebeschlagnahmen um 830 Prozent. Störsender können zudem Mobilfunkabdeckung und Notfunknetze beeinträchtigen und so die Reaktionsfähigkeit von Rettungsdiensten behindern.
Was bedeutet das für Besitzer und Anwender in der Praxis?
Für Besitzer und Anwender gilt: Der Einsatz eines Störsenders ist nach Section 68 des Wireless Telegraphy Act 2006 strafbar, und Ofcom erteilt keine Genehmigungen für solche Geräte. Der bloße Besitz ist derzeit nicht ausdrücklich verboten – mit Ausnahme von Drohnen-Störsendern, bei denen bereits Besitz in betriebsbereitem Zustand und Bewerbung illegal sind. Wer ein Gerät besitzt, sollte die laufende Diskussion um ein Besitzverbot verfolgen.
Die aktuelle Regierungsprüfung könnte den Rahmen verschärfen, insbesondere beim Besitz. Wer heute einen Störsender kauft, importiert oder weitergibt, trägt zudem ein eigenständiges Risiko nach den EMC Regulations und den Radio Equipment Regulations. Meine Einschätzung nach den vorliegenden Regulierungstexten: Die Rechtslage ist beim Besitz uneinheitlich, beim Einsatz und beim Vertrieb aber eindeutig restriktiv – und die Durchsetzung wird technisch zunehmend besser. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen zum britischen Störsender-Recht
Ist es im Vereinigten Königreich illegal, einen Signalstörer zu besitzen?
Nach dem Wireless Telegraphy Act 2006 ist die Nutzung eines Störsenders zur Beeinträchtigung der Funktelegrafie eine Straftat, der bloße Besitz ist derzeit jedoch nicht ausdrücklich verboten. Die Regierung hat eine Konsultation dazu durchgeführt, ob der Besitz unter Strafe gestellt werden sollte. Eine Entscheidung steht noch aus.
Welche Strafen drohen bei der Nutzung eines Störsenders im Vereinigten Königreich?
Die Nutzung eines Störsenders ist eine Straftat nach Section 68 des Wireless Telegraphy Act 2006 und kann summarisch mit einer unbegrenzten Geldstrafe geahndet werden. Auf Anklageebene sind bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe und eine unbegrenzte Geldstrafe möglich. Geplante Besitzregelungen könnten bis zu fünf Jahre Haft vorsehen.
Sind Drohnen-Störsender im Vereinigten Königreich legal?
Nein. Drohnen-Störsender sind für Privatpersonen nach dem Wireless Telegraphy Act 2006 illegal – sowohl der Einsatz als auch das Vorhalten in betriebsbereitem Zustand und die Bewerbung. Nur ein eng begrenzter Kreis öffentlicher Stellen mit Genehmigungen von Ofcom und dem Home Office darf Counter-Drohnen-Funkfrequenz-Effektoren rechtmäßig einsetzen.
Was ist Section 68 des Wireless Telegraphy Act 2006?
Section 68 stellt die Nutzung von Geräten unter Strafe, die zum Zweck der Störung der Funktelegrafie eingesetzt werden. Die Vorschrift gilt unabhängig davon, ob die Störung absichtlich erfolgt, und erfasst jedes Gerät, das bewusst eingesetzt wird, um ein Funksignal zu blockieren, zu stören oder zu verschlechtern.